Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet heute in der Online-Ausgabe, dass Konkurrenten der Deutschen Post bei der Auftragsvergabe einem Pressebericht zufolge nicht ausgeschlossen werden dürfen, weil sie den gesetzlichen Mindestlohn für Briefträger nicht zahlen.
So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Verfahren gegen die Stadt Dortmund entschieden. TNT Post hatte geklagt, nachdem die Stadt das Unternehmen Ende 2008 vom Vergabeverfahren für die Zustellung von allgemeiner Behördenpost mit der Begründung abgewiesen hatte, TNT zahle keinen Mindestlohn. Das OLG stellte dem Bericht zufolge am 29. Juli klar, der Mindestlohn dürfe kein Vergabe-Kriterium sein.
Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet heute in der Online-Ausgabe, dass Konkurrenten der...
Die Deutsche Post sucht ein neues Geschäftsmodell, um wegbrechende Umsätze...
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